1. Was Detektra bereitstellt
Detektra stellt die technische Möglichkeit zur Verfügung, eine Finanzierungsanfrage zu erstellen und zu übermitteln.
Die in der Kaufakte vorhandenen Angaben können dabei zur Vorbereitung der Anfrage genutzt werden, damit Angaben nicht mehrfach erfasst werden müssen.
Die Nutzung der Analysefunktionen ist unabhängig davon möglich, ob eine Finanzierungsanfrage gestellt wird.
2. Der Nutzer entscheidet
Der Nutzer entscheidet selbst, ob eine Finanzierungsanfrage übermittelt wird und an welchen Finanzierungspartner die Übermittlung erfolgt.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers. Ohne diesen Wunsch werden keine Angaben an einen Finanzierungspartner weitergegeben.
3. Was Detektra nicht entscheidet
Detektra entscheidet insbesondere nicht über:
- die Geeignetheit einer Finanzierung,
- die Kreditvergabe,
- Finanzierungskonditionen.
Detektra ist selbst kein Finanzierungspartner und vermittelt keine Finanzierungen automatisch.
4. Beratung und Vermittlung
Die eigentliche Beratung beziehungsweise Vermittlung erfolgt durch den vom Nutzer ausgewählten Finanzierungspartner.
Dieser prüft die Anfrage, führt das weitere Gespräch und verantwortet die von ihm erbrachten Leistungen.
5. Auswahl von Almuth Stark als Finanzierungspartnerin
Wird Almuth Stark als Finanzierungspartnerin ausgewählt, gelten die dafür erforderlichen gesetzlichen Informationen. Sie werden außerhalb der Plattformfunktion von Detektra rechtzeitig vor Beginn ihrer Vermittlungstätigkeit zugänglich gemacht.
Die Angaben zur Registrierung nach § 34i Abs. 1 GewO und zur zuständigen Erlaubnisbehörde finden sich im Impressum.
Diese Tätigkeit ist von der Bereitstellung der Analyseplattform zu unterscheiden.
6. Daten und weitere Regelungen
Welche Angaben im Zusammenhang mit einer Finanzierungsanfrage verarbeitet werden, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Die vertraglichen Regelungen zur Finanzierungsanfrage enthält § 15 der AGB.